AGB

Rollfenster GmbH – Lettenberg 7, 8487 Zell

1. Geltung der Bedingungen
Unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Leistungsgegenstand
Gegenstand unserer Leistungen sind Beratung und Verkauf von Rollfenster® inkl. Lieferung und Montage. Elektrische Zuleitungen, zum Anschliessen der ROLLFENSTER, müssen von einem konzessionierten Elektriker erstellt werden. Wir liefern: – Rollfenster, Elektromotor und Schalter.

3. Auftragsabwicklung
Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Da die Rollfenster® Objektbezogen und Massgefertigt werden, ist eine Anzahlung von 50 % der Offerte Bedingung. Spätestens 10 Tage nach Vertragsbeginn. Ohne Anzahlung werden keine Rollfenster in Produktion gegeben.

4. Lieferzeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich werden können bedürfen der Schriftform. Produktionszeit 4 Wochen. Bei Vorliegen von durch uns zu vertretende Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber zusätzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit dem Eingang bei uns beginnt.

5. Lieferverzug, Lieferunmöglichkeit
Für den Fall der Unmöglichkeit der Leistungen oder des Leistungsverzuges kann der Auftraggeber Schadenersatz nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

6. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die zu bearbeitenden Gegenstände oder handwerkliche Leistungen unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und zu prüfen. Beanstandungen auf Grund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Gegenstände schriftlich geltend zu machen. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung schliesst Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind zunächst auf das Recht, Nachbesserung zu verlangen, beschränkt. Schlägt dies fehl, so kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind jedoch sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen
Nach der Auftragsbestätigung, wird die Anzahlung die schriftlich vereinbart wird fällig. Der Restbetrag der Rechnung wird 10 Tagen nach Lieferung und Endmontage fällig.

8. Lieferung, Versandkosten
Die Massanfertigungen, Bauelemente, alle Leistungen unseres Unternehmens liefern wir persönlich aus. Die dafür anfallenden Transportkosten werden mit dem Vertragsabschluss je nach Entfernung individuell mit dem Kunden abgesprochen. Durch den Lieferservice bieten wir unseren Kunden eine persönliche Kontaktaufnahme mit unserem Familienunternehmen.

9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zell

Rollfenster GmbH – Lettenberg 7, 8487 Zell

Zell, den 20.08.2013 / r.sch